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Technische Universität Hamburg
Institut für Mechatronik im Maschinenbau
Prof. Dr.-Ing. Thorsten A. Kern, Eißendorfer Str. 38, 21073 Hamburg
Tel.: 040 - 42878-4204


Laborordnung


1. Grundsätzliches

1.1 Die Laborordnung soll der Sicherheit dienen und einen ordnungsgemäßen Ablauf aller am Institut ausgeführten Arbeiten gewährleisten.

1.2 Zugang zu Versuchsaufbauten, den Laborräumen (einschließlich der Werkstatt) haben nur diejenigen Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie sonstige Beschäftige, die am  Institut eine experimentelle Arbeit anfertigen, an Laborversuchen teilnehmen oder ihren Aufgaben als Bedienstete des Institutes nachkommen. Das alleinige Arbeiten an den Maschinen ist nicht gestattet, ein zweiter Mitarbeiter muss in der Nähe sein (ggf. im Büro und regelmäßig nach Mitarbeiter an Maschine sehen). Der zeitliche Zugang ist beschränkt von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (montags bis freitags). Arbeiten, die außerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt werden sollen, bedürfen einer Zustimmung des Institutsleiters.


1.3 Jeder Benutzer der Einrichtungen des Institutes hat sich über die Aufbewahrungsorte der Feuerlöschgeräte, der Verbandskästen sowie über die Handhabung dieser Geräte und der Notrufanlage (auch Notfallnummern für Telefon) zu unterrichten.


1.4 Jeder Benutzer der Einrichtungen des Institutes bestätigt vor Beginn der Arbeiten und dann einmal im Jahr durch Unterschrift, dass er von der Laborordnung Kenntnis genommen hat.


1.5 Für Studenten veranlasst der jeweilige Betreuer eine Belehrung entsprechend dieser Laborordnung. Die Belehrung ist durch Unterschrift zu bestätigen.


1.6 Werkzeuge, Maschinen und Hebezeuge dürfen nur benutzt werden, wenn die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Kenntnisse aufgrund einer Ausbildung oder durch Einweisung vorhanden sind.

1.7 Es wird darauf hingewiesen, dass in dieser Laborordnung nur einige besondere Punkte zur Sicherheit im Labor beschrieben sind. Die vollständigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) befinden sich im Sekretariat.

2. Sicherheits-Vorschriften für experimentelle Arbeiten


2.1 Laborräume gelten im Sinne der VDE-Vorschriften als "elektrische Betriebsräume". Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Arbeiten im Labor und an Versuchsaufbauten auf eigene Gefahr durchgeführt werden. Die Hochschule haftet nicht für persönliche und materielle Schäden, die nachweislich durch fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Als fahrlässiges Verhalten mit hohem Risiko auf materielle Schäden gilt, persönliche Hardware elektrisch mit Laboraufbauten zu verbinden, insbesondere wenn diese unbestimmte Massen oder Spannungen oberhalb von Logikpegeln führen. Ersatzansprüche gegen das Institut sind ausgeschlossen.


2.2 Bei experimentellen Arbeiten mit Spannungen über 65 V ist besondere Vorsicht geboten. (Europäische Richtlinie für Kleinspannungen: <= 50 V Effektiv AC <= 75 V DC. Bei diesen Arbeiten müssen mindestens zwei mit den Sicherheitseinrichtungen vertraute Personen im Bereich gegenseitiger Rufentfernung anwesend sein. Entsprechendes gilt für Arbeiten mit vergleichbaren Gefahren, z. B. bei Arbeiten mit schweren mechanischen Geräten.


2.3 Im Elektromaschinenlabor (Versuchsflächen „Halle" und „2. OG Ex-Halle") ist ein NOT-AUS-System vorhanden. Vor Beginn der Messungen informiert man sich, wo der nächste NOT-AUS- Taster ist, da bei Gefahr ein NOT-AUS-Taster möglichst schnell betätigt werden muss. Es wird dann die gesamte Experimentierversorgung der Schalttafel abgeschaltet.


2.4 Das Experimentieren an rotierenden Maschinen und der Umgang mit elektrischen Spannungen in Laboratorien ist gefährlich. Die Unfallgefahr wird gemindert, wenn die Schaltungen übersichtlich und zweckmäßig aufgebaut, Gleichstrom-Nebenschlussmotoren gegen Durchgehen durch einen Schalter im Ankerkreis gesichert werden, der einen Überstrom-Schnellauslöser besitzt.


2.5 Alle Schaltungen sind grundsätzlich mit Schutzleiter (SL) aufzubauen. Achtung: Der SL darf erst nach vollständiger Verdrahtung der Erdleitungen und nur für Messzwecke abgetrennt werden.


2.6 Eine Versuchsschaltung im Rahmen eines Praktikums (Labors) darf nur nach Prüfung und Freigabe durch den Versuchsleiter eingeschaltet werden. Schalthandlungen an der Hauptschaltanlage dürfen nur vom Versuchsleiter vorgenommen werden.

2.7 Notfälle


2.7.1 "Elektrische Unfälle": Kommt eine Person mit spannungsführenden Teilen in Berührung, so ist sofort der vorhandene NOT-AUS-Schalter zu betätigen oder es sind die Zuleitungen durch entsprechende Schaltmaßnahmen spannungslos zu machen. Der Verletzte ist dem Arzt zuzuführen (hierauf kann nur verzichtet werden, wenn es sich um einen sogenannten "Wischer" handelt). Tritt beim Verletzten Bewusstlosigkeit oder Herzstillstand ein, so ist sofort mit den erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu beginnen (Mund-zu-Mund/Nase-Beatmung, Herzmassage). Zugleich ist der Rettungswagen sofort anzufordern.


2.7.2 "Feuer": Bei Feueralarm sind sofort alle Telefonleitungen freizumachen, damit sie für Notfälle und Anweisungen zur Brandbekämpfung und Rettung von Personen zur Verfügung stehen. Vor Beginn der Löschmaßnahmen ist die Feuerwehr über den Brand zu benachrichtigen. Auch vor Eintreffen der Feuerwehr sind sofort alle notwendigen Maßnahmen zur Rettung von Personen durchzuführen: z. B. Personen aus dem Brandbereich zu entfernen, brennende Personen mit Feuerlöschdecke oder mit Wasser ablöschen.
Mit der Benachrichtigung der Feuerwehr oder des Rettungswagens sind sofort auch die Hausmeister der TUH zu informieren, damit Absperrungen und Tore ggf. geöffnet werden. Die Leitung des Institutes ist anschließend unverzüglich zu benachrichtigen.

3. Umgang mit Chemikalien und Gasen


Für Chemikalien (auch Farben, Lösungsmittel usw.) und Gase gelten je nach Art und Menge besondere Vorschriften zu

  • Aufbewahrung
  • Unfällen, Arbeiten
  • Schutzkleidung, Augen-Körperdusche
  • Entsorgung
    Insbesondere dürfen derartige Stoffe nicht über die normalen „Papierkörbe", Müllcontainer und Abflüsse „entsorgt" werden.
    Vor Umgang mit solchen Stoffen hat eine Einweisung und Sicherheitsbelehrung auf Basis der Sicherheitsdatenblätter zu erfolgen. Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen.





    Prof. Dr.-Ing. Thorsten A. Kern
    Hamburg, 12.3.2019
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